Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie strafrechtlich sowohl als Beschuldigten oder Angeklagten im Strafverfahren als auch bei einer
Nebenklage als Vertreter des/ der Nebenklägers/-in oder als Zeugenbeistand.
Um Nachteile in der Strafverteidigung zu vermeiden, ist es erforderlich bzw. sinnvoll, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu
beauftragen. Dies ergibt sich daraus, dass dem Beschuldigten oder Angeklagen ein Rechtsanwalt zur Seite steht, der zum einen mit der Materie Strafrecht befasst ist und sich zum anderen auf
„Augenhöhe“ mit Staatsanwaltschaft und oder Richter befindet.
Außerdem übernehmen wird Ihre Strafverteidigung im Verkehrsstrafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldverfahren.
Bußgeld
- Information und Verteidigung, Geschwindigkeitsübertretung,
Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß
Strafverfahren
- Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort),
- Beleidigung,
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG),
- Fahren unter Einfluss von Drogen,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- Nötigung im Straßenverkehr,
- Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung u.s.w.
Strafbefehl
- Einspruch gegen den Strafbefehl
- Verteidigung in der nachfolgenden Verhandlung
Fahrerlaubnis
- Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, MPU (medizinisch psychologische Untersuchung), Unterstützung im Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen, Vorbereitung bereits im Vorfeld der MPU
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Kontakt und Terminvereinbarung
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Rechtsanwaltskanzlei
Heinz W. Günther & Coll.
Kaiserdamm 24
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