Verkehrs- und Schadensrecht
Wir beraten Sie umfassend über alle Möglichkeiten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall, auch gegenüber der gegnerischen
Haftpflichtversicherung.
In der Regel hat bei einem Unfall derjenige die Rechtsanwaltskosten zu tragen, der diesen verschuldet hat (bei einer Quotelung der Haftung nach der
festgelegten Quote). Um Ihre Interessen umfassend durchzusetzen, sollten Sie aus diesem Grund umgehend einen Anwalt beauftragen.
Wir vertreten Ihre Interessen wie folgt:
außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Wertminderung
- Totalschaden
- wirtschaftlicher Totalschaden
- Verdienstausfall
- Heilbehandlungskosten
- Nutzungsausfall
- Kosten für Mietwagen
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 030 3018080 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kontakt und Terminvereinbarung
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Rechtsanwaltskanzlei
Heinz W. Günther & Coll.
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