Beratungshilfe
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Wir sind gerne bereit, auch auf der Basis der Beratungshilfe für Sie tätig zu werden.
Beratungshilfe erhalten Sie, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Mittel für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung nicht aufbringen können.
Erforderlich für die Beratungshilfe ist ein Antrag, der bei Ihrem zuständigen Amtsgericht zu stellen ist. Das erforderliche Formular erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle. Liegen die Voraussetzungen für die Beratungshilfe vor, erteilt Ihnen der Rechtspfleger einen Berechtigungsschein.
Auf Sie entfällt lediglich ein geringer Selbstbehalt in Höhe von 15,00 € .
Kontakt und Terminvereinbarung
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Rechtsanwaltskanzlei
Heinz W. Günther & Coll.
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