Vorschüsse

Wir sind dazu berechtigt, bevor wir überhaupt tätig werden, Vorschüsse zu nehmen. Diese Vorschüsse können die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen umfassen.

Damit dürfen die Vorschüsse die ganzen Anwaltskosten umfassen, die z. B. in einem Gerichtsverfahren entstehen.

Das Recht, Vorschüsse zu nehmen, ist berechtigt. Schließlich müssen wir auch vor Abschluss eines Prozesses die laufenden Kosten unserer Kanzlei wie Miete, Personal, Versicherung etc. bezahlen

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Rechtsanwaltskanzlei

Heinz W. Günther & Coll.
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