Erstberatung

Schon für die erste Beratung entstehen Honoraransprüche. Das ist ausdrücklich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Eine festgeschriebene Pauschale für die Erstberatung gibt es jedoch nicht. Vielmehr richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Gegenstands- oder Streitwert, der in jedem einzelnen Fall verschieden ist.

Im RVG ist geregelt, dass die Höchstgrenze für die Erstberatung für Verbraucher 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer beträgt.

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