Erstberatung
Schon für die erste Beratung entstehen Honoraransprüche. Das ist ausdrücklich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Eine festgeschriebene Pauschale für die Erstberatung gibt es jedoch nicht. Vielmehr richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Gegenstands- oder
Streitwert, der in jedem einzelnen Fall verschieden ist.
Im RVG ist geregelt, dass die Höchstgrenze für die Erstberatung für Verbraucher 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer beträgt.
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Rechtsanwaltskanzlei
Heinz W. Günther & Coll.
Kaiserdamm 24
14057 Berlin
Telefon
030 3018080
030 3017077
Telefax
030 3028999
anwaelte@raguenther.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.