Grundsätzliches

Die Gebühren für unsere Tätigkeit bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Die Höhe der Vergütung orientiert sich grundsätzlich nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Etwas anderes gilt in Straf-, Ordnungswidrigkeitensachen und sozialrechtlichen
Angelegenheiten.

Nähere Informationen zu den außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltsgebühren erhalten Sie über

Die Anwaltsgebühren sind ähnlich komplex wie die Gebührenordnungen der Ärzte und Architekten. Wir informieren Sie frühzeitig, welche Kosten für unsere Beauftragung anfallen.

Kontakt und Terminvereinbarung

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Rechtsanwaltskanzlei

Heinz W. Günther & Coll.
Kaiserdamm 24
14057 Berlin

 

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