Vorschüsse
Wir sind dazu berechtigt, bevor wir überhaupt tätig werden, Vorschüsse zu nehmen. Diese Vorschüsse können die entstandenen und die voraussichtlich
entstehenden Gebühren und Auslagen umfassen.
Damit dürfen die Vorschüsse die ganzen Anwaltskosten umfassen, die z. B. in einem Gerichtsverfahren entstehen.
Das Recht, Vorschüsse zu nehmen, ist berechtigt. Schließlich müssen wir auch vor Abschluss eines Prozesses die laufenden Kosten unserer Kanzlei wie
Miete, Personal, Versicherung etc. bezahlen
Kontakt und Terminvereinbarung
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Rechtsanwaltskanzlei
Heinz W. Günther & Coll.
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